Wolfram Kastner

Jour Fix 99

Wolfram Kastner

OWiG §118

Kunst gegen Krieg, die in der Landeshauptstadt der Ordnungszelle Bayern als „Belästigung der Allgemeinheit“ und als Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz verboten sein soll und mit Bußgeld verfolgt wird, ist nun in in einer Ausstellung und Schaukästen von 84 GHz zu sehen.

Bilder verwundeter und im Krieg verstümmelter Menschen, die in der Rüstungshochburg München verboten und mit Bußgeld geahndet wurden. In Berlin fühlten sich weder Anwohner oder Tausende von Passanten belästigt, noch entdeckten die Polizei oder das Ordnungsamt vor- und fürsorglich eine Gefahr und öffneten ihre Arsenale gegen pazifistische Kunst.

Gilt in Deutschland also zweierlei Recht? Stehen die Freiheit der Kunst und die freie Meinungsäußerung in der allseits beliebten, teuren und wohllebigen Rüstungszentrale Deutschlands in niedrigerem Kurs als im Rest der Republik und ihrer Hauptstadt? Oder sind hier die Menschen unter dem Einfluss des Föhns und der Rüstungskonzerne sensibler als in Berlin?

Ist nicht der Export deutscher Kriegswaffen (der rotgrünschwarz ermöglicht und gefördert wird) und Krieg eine Ordnungswidrigkeit, jugendgefährdend und unsittlich, sondern das Zeigen von Abbildungen verstümmelter und zerschossener Menschenleiber  und –köpfe?

...Diese Bilder sind sicher schrecklich und gerade deshalb zeigen wir sie. Wenn sie wirklich Abscheu und Entsetzen bei Kindern und Jugendlichen erzeugen, dann kann das nur ein heilsamer Schock sein, der sie hoffentlich davon abhält, das militärische Mörderhandwerk zu erlernen. Das ist und war in der Rüstungsindustrie und in den deutschen Kriegsarmeen selbstverständlich unerwünscht. Solche Bilder werden deshalb ebenso wie verstümmelte Menschen verheimlicht oder in Sanatorien versteckt. Man muss Kriege und Kriegswaffen ächten, nicht Bilder ihrer furchtbaren Folgewirkungen. Solche Bilder sind wie die ‚desastres della guerra’ von Goya für eine friedliche Welt jedenfalls sinnvoller als Kriegspiele und Verharmlosungen...